PA
Home
Ausbildung
Stundentafel
Distanzunterricht

Praxisintegrierte Ausbildung

 

Ab dem Schuljahr 2021/2022 bieten wir parallel zur gegliederten Regelausbildung (siehe GA) auch die Ausbildungsform „praxisintegrierte Ausbildung“ (zuvor: OptiPrax) an.
In diesem Modell sind die Studierenden an der Fachakademie zugleich Auszubildende bei einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung. Somit können theoretische Unterweisung und praktische Anleitung in der Erzieherausbildung unmittelbar vernetzt werden.
Der hohe Praxisanteil während der Ausbildungszeit ist insbesondere für Bewerber mit nicht einschlägiger Vorbildung ein Gewinn.
Die Träger sozialpädagogischer Einrichtungen begleiten die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit.
Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern gewährleisten, dass auch in dieser Form die Breitbandausbildung erhalten bleibt.
 

 

Struktur der Ausbildung:

  • Dauer: drei Jahre
  • durchgängig wechselnde Phasen von Theorie und Praxis zu etwa gleichen Anteilen
  • praktische Ausbildung an einer Ausbildungsstelle (Vertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung, der mit der Fachakademie kooperiert)
  • Praktika in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeldern
  • Urlaub nach geltenden gesetzlichen, ggf. tariflichen Regelungen in der unterrichtsfreien Zeit
     

 

Ausbildungsvergütung nach TVAöD – BT – BBiG (Stand März 2024) mindestens:

1. Jahr:    1.340,69 €
2. Jahr:    1.402,07 € (bis zu 50% in den Stellenschlüssel einrechenbar)
3. Jahr:    1.503,38 € (bis zu 100% in den Stellenschlüssel einrechenbar)
 

 

Zugangsvoraussetzungen (gemäß § 6 FakO):

 

Die Aufnahme in das erste Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik setzt Folgendes voraus:

1. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschlreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

2. einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch

  • a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
  • b) eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
  • c) ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr oder
  • d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren,

und

3. die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers geeignet ist,

4. die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist,

und

5. das Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin oder den Bewerber als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erscheinen lassen.

 

 

Vertrag über die praktische Ausbildung mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung (Kooperationspartner)
 

 

Bewerbungunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Abschlusszeugnis (vgl. Zugangsvoraussetzungen) oder letztes Zwischenzeugnis
     

 

Sonstiges

  • Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher
  • Zuordnung zu Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
  • Erzieherausbildung bleibt Aufstiegsfortbildung, vergleichbar einer „Meisterausbildung“
  • Gesamtverantwortung für die Ausbildung, Koordinierung der Lernorte liegen bei der Fachakademie

 

zur Stundentafel