Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Allgemeine Informationen
Die Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, als Erzieherin oder Erzieher in Tageseinrichtungen für Kinder, in Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig tätig zu sein (vgl. Fachakademieordnung - FakO vom 09.05.2017 in der jeweils gültigen Fassung).
Die Aufnahme in das erste Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik setzt unter anderem einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige
berufliche Vorbildung voraus (vgl. §6 FakO).
Aufbauend auf einem mittleren Schulabschluss kann die einschlägige berufliche Vorbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik im einjährigen sozialpädagogischen Einführungsjahr erworben werden.
Das sozialpädagogische Einführungsjahr gliedert sich in einen überwiegend theoretischen Teil - Unterricht an der Fachakademie - und einen
fachpraktischen Teil - Tätigkeit in der sozialpädagogischen Einrichtung (sozialpädagogische Praxis).
Das sozialpädagogische Einführungsjahr stellt eine intensive Begegnung mit sozialpädagogischen Arbeitsfeldern dar und muss als entscheidende Phase
im Hinblick auf Berufsmotivation und grundlegende berufliche Orientierung gesehen werden. In diesem Zusammenhang ist das SEJ als Orientierungsphase zu verstehen, in der die Erzieherpraktikantinnen und
Erzieherpraktikanten einerseits die sozialpädagogischen Einrichtungen, sich selbst und die berufliche Rolle erkunden und im praktischen Tun erfahren. Andererseits müssen sie Denk- und Handlungsmuster, Kenntnisse und
Fertigkeiten erwerben, welche als Voraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher erforderlich sind.
Der Abschluss “Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger” kann an der Berufsfachschule für Kinderpflege
erreicht werden. Dazu ist im Anschluss an das Sozialpädagogische Einführungsjahr der Besuch der 11. Klasse notwendig (Informationen dazu erteilen die Berufsfachschulen).
Zulassungsvoraussetzungen zum SEJ
Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in das Sozialpädagogische Einführungsjahr sind:
- ein mittlerer Schulabschluss - genehmigte Praxisstelle (in Vollzeit, mit einer Mindestvergütung von 650 €) (Die
sozialpädagogische Praxis kann nur durchgeführt werden, wenn die jeweilige Praxisstelle von der zuständigen Fachakademie genehmigt ist. Die Schulleiterin berät gerne bei der Auswahl.) -
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (Vordruck an unserer Fachakademie erhältlich) - Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über
hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau B2) verfügen.
Ab Schuljahr 2021/22 gilt folgende Änderung:
Bewerberinnen/Bewerber
- mit Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife - mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung mit einer Regelausbildungs-
dauer von mindestens zwei Jahren
treten direkt in die 3-jährige Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher ein.
Voraussetzung ist ein Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung von mindestens 200 Stunden.
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